Auf über 60 Hektar entsteht auf der brachliegenden Bahnfläche in Duisburg-Wedau das Projekt 6-Seen-Wedau. Die Bauarbeiten schreiten jeden Tag voran – wir werfen einen Blick in die Zukunft und schauen, was in den kommenden Monaten auf der Projektfläche passieren wird.
Aktuell laufen Erschließungsarbeiten auf der Projektfläche. Nach aktueller Planung wird in diesem Jahr in den Quartieren „Am Wasserturm“ und „Neue Gartenstadt“ die erste Ausbaustufe vollendet, das heißt, dass die Baustraße sowie Schmutz- und Regenwasserentsorgungsanlagen gebaut sind. Außerdem werden erste Versorgungsleitungen fertiggestellt. Im 3. Quartal wird auch die neue Abfahrt von der Wedauer Brücke ins Plangebiet fertig, diese darf jedoch zunächst nur von Baustellenfahrzeugen befahren werden.
Der Lärmschutzwall, das heißt das Erdbauwerk inklusive Wandanlage, soll bis zur Jahresmitte fertiggestellt werden. Bis Herbst 2022 erfolgen dann noch Pflanzarbeiten auf der Wallanlage sowie die Anlage der Habitatsflächen für die Zauneidechsen. Der Lärmschutzwall wird beidseitig komplett begrünt.
Für die Eidechsenhabitate entstehen Trockenwiesenbereiche, Sandkuhlen, Totholzhaufen und Schotterinseln als Winterquartier. Zudem werden Kletterpflanzen wie beispielsweise Efeu oder Waldrebe gepflanzt; so entsteht ein prächtiges Farbenbild aus grün, gelb und rot. Weiterhin werden auf der Wallanlage Gräser, Stauden und Kräuter angepflanzt, so dass zu jeder Vegetationsphase eine unterschiedliche Blüte auf dem Wall entsteht. Es wird eine Vielzahl an Strauchpflanzen gesetzt (z. B. Wachholder, Rosen, Schleh-, Sand- und Kreuzdorn oder Flieder), außerdem werden auch unterschiedliche Baumarten gesetzt (z.B. Eberesche, Ahorn oder Weißdorn). Insgesamt werden rund 2.200 Gehölze, ca. 35.000 qm Rasenflächen sowie 9.000 Stauden/Gräser/Kletterpflanzen gesetzt.
Die ersten Hochbaumaßnahmen starten voraussichtlich in den Quartieren „Neue Gartenstadt“ und „Am Wasserturm“ ab dem Jahr 2023. Eventuell startet zum Jahresende 2022 auch die DIAG mit der Baugrube und den vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung des Nahversorgungszentrums. Dies ist abhängig von der Erlangung der Baugenehmigung.