Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.

Anregungen durch Bürgerinnen und Bürger

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde angesichts der Bedeutung und Größenordnung von 6-Seen-Wedau erwartungsgemäß eine Vielzahl an Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger in die Planung eingebracht. Nach den Auswertungen durch die Stadt Duisburg haben mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger über 800 Anregungen mitgeteilt. Die Themen waren vielfältig und reichten vom städtebaulichen Konzept über die Freiraumplanung bis hin zu Art und Maß der zukünftigen baulichen Nutzung. Ebenso wurden Anregungen, die nicht in einem Bebauungs- oder Flächennutzungsplan geregelt werden können, für spätere Projektphasen entgegen genommen. Hierunter fallen beispielsweise geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen. In der Ratssitzung am 1. Juli 2019 wurde eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen. 

Nach erneuter Prüfung der Anregungen und Bedenken bezüglich der veränderten Festsetzungen wurde der Satzungsbeschluss für den B-Plan 1061 II Wedau in der Ratssitzung vom am 30. Januar 2020 gefasst. Der Bebauungsplan wurde im Amtsblatt der Stadt Duisburg vom 30. April 2021 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 1061 II -Wedau- in Kraft.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan (inkl. 67 Anlagen) sind im Ratsinformationssystem zu finden: Zu den Unterlagen