Fragen zu Grünflächen und zum Uferbereich

Ja. Die öffentlichen Liegewiesen bleiben bestehen (ohne die eingezäunten Bereiche der Wassersportvereine). Sie werden sogar noch ausgeweitet und wachsen über die Masurenallee auf die Fläche der jetzigen Kleingärten.

Ja. Im Moment gibt es im Bereich des Ufers 24.800 m² Grünfläche (Parkplätze und Pachtflächen der Vereine zählen nicht dazu), zukünftig 40.750 m².

Ja. Die Bäume vom Strohweg bis zum Bruchgraben bleiben unangetastet. Bäume müssen aber im Bereich der jetzigen Wassersportvereine und des Bruchgrabens weichen, der in seinen früheren, natürlichen Zustand zurückversetzt wird.

Ja. Die Bäume vom Strohweg bis zum Bruchgraben bleiben unangetastet. Bäume müssen aber im Bereich der jetzigen Wassersportvereine und des Bruchgrabens weichen, der in seinen früheren, natürlichen Zustand zurückversetzt wird.

Ja, geringfügig. Die Wassersport-Vereine benötigen ein Gebäude mit einer Grundfläche von rund 150 m². Das Baufeld direkt am Ufer wird etwas größer ausgewiesen, um Spielraum bezüglich der endgültigen Lage zu erhalten. Zäune werden nur unmittelbar am neuen Vereinsheim eingesetzt.

Nein. Die Promenade bleibt mal hinter der jetzigen Wasserkante und mal davor. In der Summe vergrößert sich die Wasserfläche.

Fragen zur Bebauung und Gestaltung

Nein. Die Häuser an der Promenade entstehen dort, wo sich derzeit Parkplätze und ein nicht mehr genutzter Spielplatz befinden.

Ja, jedoch nur an den beiden Enden der Promenade als architektonischer Rahmen. Sie fassen die Promenade und den „Platz am Wasser“ (mit Gastronomie) optisch ein.

Nein. Es wird keine Häuser direkt am Wasser geben und das Ufer überall zugänglich sein – auch im bislang eingezäunten Bereich der Vereine. Die Landschaftsarchitekten haben eine ansprechende Promenade mit einer Breite von mindestens 28 Metern geplant. Kein Haus rückt direkt an die Uferkante.

Nein. Die Bebauung resultiert aus dem hohen allgemeinen Interesse, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Entwicklungsmaßnahme muss gut kalkuliert werden, um die anfallenden Kosten zu finanzieren (z. B. für den Lärmschutz, die neuen Kreisverkehre, die südliche Brücke, den Umzug der Kleingartenanlage und für die Erschließung des Gebietes).

Nein. Dazu trifft der Bebauungsplan keine Regelung. Auch die EigentümerInnen oder BewohnerInnen des neuen Baugebietes haben kein Recht, die Nutzung des Ufers als öffentliche Grünfläche einzuschränken.

Nein. Die vorgesehene Dichte ist einem städtischen Baugebiet angemessen. Bauland wird in der Region dringend gesucht und hilft gegen steigende Mieten.

Fragen zum Kraftverkehr, zu Radfahrern und Fußgänger

Ja. Die Masurenallee wird ab der Straße Am See unterbrochen. Vor allem für die Wassersportler bleibt sie aber in Höhe des Sportgeländes des ETuS Wedau als Sackgasse erhalten.

Ja, das Ufer bleibt als öffentliche Verkehrs- oder Grünfläche für alle begehbar. Jeder kann den Masurensee weiter für die Naherholung nutzen. Der Plan sieht aber vor, dass Kraftfahrzeuge nicht mehr direkt bis an die Erholungsflächen am Ufer fahren können, um dort zu entladen oder zu parken.

Ja. Allein die Stellplätze an der Masurenallee entlang des ETuS Wedau bleiben bestehen. Das Ufer soll vor allem den Bürgerinnen und Bürgern aus Wedau und Bissingheim zur alltäglichen Naherholung dienen. Autofahrer sollten künftig die Stellplätze an der Masurenallee südlich vom Strohweg anfahren und die Fußwege zum Ufer nutzen.

Nein. Es werden vier Möglichkeiten geschaffen, das Baugebiet von Norden nach Süden zu durchfahren, es wird überwiegend Schrittgeschwindigkeit oder Tempo 30 gelten. In Kombination mit den großzügigen Fuß- und Radwegen ist für hohe Verkehrssicherheit gesorgt. Auch die breite Promenade bietet viel Bewegungs- und Aufenthaltsraum.

Nein. Für den Kreisverkehr Wedauer Straße/Kalkweg errechnet sich nach vollständiger Nutzung der Nordfläche und kompletter Bebauung der Südfläche zur Hauptverkehrszeit eine mittlere Wartezeit von 144 Sekunden je Fahrzeug. Die Mehrbelastung in der Neidenburger Straße und der Straße Am See liegt nach gutachterlicher Aussage bei vertretbaren 110 Kraftfahrzeugen pro Stunde.

Ja. Alle neu zu errichtenden Knotenpunkte an der L 60 sind leistungsfähig. Dies betrifft sowohl die bestehenden Knotenpunkte als auch den neuen Kreisverkehr an der Wedauer Brücke. Dieser wird die Bereiche nördlich und südlich der Wedauer Brücke erschließen.